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OGH: Maklerin muss nicht jede Info nachprüfen

WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2025/296Die Presse - Recht 2025, 17 Heft 45 v. 6.11.2025

Streit um Maklerprovision – OGH setzt der Nachforschungspflicht Grenzen.

Wien. Wie weit geht die Aufklärungspflicht einer Immobilienmaklerin? Konkret: Inwieweit muss sie nachforschen, ob Informationen, die sie zu einem Objekt bekommt, auch tatsächlich korrekt sind? Darüber hatte der Oberste Gerichtshof zu entscheiden. Und er zieht hier engere Grenzen, als man vielleicht annehmen würde (5 Ob 17/25y).

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