Streit um Maklerprovision – OGH setzt der Nachforschungspflicht Grenzen.
Wien. Wie weit geht die Aufklärungspflicht einer Immobilienmaklerin? Konkret: Inwieweit muss sie nachforschen, ob Informationen, die sie zu einem Objekt bekommt, auch tatsächlich korrekt sind? Darüber hatte der Oberste Gerichtshof zu entscheiden. Und er zieht hier engere Grenzen, als man vielleicht annehmen würde (5 Ob 17/25y).

