Schulpflicht verletzt, Entziehung der Obsorge vielleicht noch abwendbar.
Wien. Die Eltern unterrichteten ihre heute zwölfjährige Tochter zu Hause: Montag und Dienstag die Mutter, Mittwoch bis Freitag der Vater – ohne Kontrolle von außen, denn die letzte Externistenprüfung liegt Jahre zurück. Muss wegen Verletzung der Schulpflicht die Obsorge in Schulbelangen von den Eltern auf den Kinder- und Jugendhilfeträger (KJHT) übertragen werden?

