vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Strafe folgt Schulschwänzen eher als gedacht

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2025/293Die Presse - Recht 2025, 15 Heft 45 v. 3.11.2025

Erziehungsberechtigter berief sich auf vermeintlich günstigere Rechtsprechung.

Wien. Je eine Woche erschienen im Schuljahr 2024/25 ein Bub und seine jüngere Schwester nicht in der Volksschule in Tirol. Die Bezirkshauptmannschaft Imst verhängte deshalb zwei Strafen in Höhe von jeweils 440 Euro plus 44 Euro Verfahrenskosten gegen den Erziehungsberechtigten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!