Studentin an der Uni Wien kam Betreuer abhanden, Ersatz fand sich keiner.
Wien. Zum Dissertieren gehören immer mindestens zwei Personen: eine, die eine Dissertation schreibt, eine zweite, die sie betreut. Was tun, wenn diese zweite Person abhandenkommt?
So geschehen, als der Betreuer einer Dissertantin an der Uni Wien aus nicht näher genannten Gründen „zurücktrat“ und am Institut keine andere betreuungswillige Person auffindbar war. Gründe sind nicht bekannt; im Verfahren sollte dann von einem „fehlenden Vertrauensverhältnis“ die Rede sein.

