vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dissertantin kann Betreuung nicht erzwingen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2025/278Die Presse - Recht 2025, 17 Heft 43 v. 20.10.2025

Studentin an der Uni Wien kam Betreuer abhanden, Ersatz fand sich keiner.

Wien. Zum Dissertieren gehören immer mindestens zwei Personen: eine, die eine Dissertation schreibt, eine zweite, die sie betreut. Was tun, wenn diese zweite Person abhandenkommt?

So geschehen, als der Betreuer einer Dissertantin an der Uni Wien aus nicht näher genannten Gründen „zurücktrat“ und am Institut keine andere betreuungswillige Person auffindbar war. Gründe sind nicht bekannt; im Verfahren sollte dann von einem „fehlenden Vertrauensverhältnis“ die Rede sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!