Die Vermieter hatten dies wegen Verlusts des Wohnungsschlüssels gefordert.
Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) kommt Mietern entgegen, die einen Wohnungsschlüssel verloren haben. Entgegen der in dem Fall von Vermieterseite vertretenen Meinung kann man Mieter nicht einfach dazu verpflichten, die Kosten für den kompletten Austausch der Schließanlage des Hauses zu übernehmen.

