Klimaaktivistin muss nicht für die von der Polizei gerufene Rettung aufkommen.
Wien. Ein Streit um Geld nach einer Klimademo vor zwei Jahren hat jetzt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sein Ende gefunden. Es ging um die Frage, wer für den Rettungseinsatz für beim Praterstern festgeklebte Aktivisten aufkommen muss. Die Stadt Wien hat gegen eine Demonstrantin verloren.

