Eine junge Frau hatte sich beschwert, weil sie als Nicht-Wienerin mehr zahlen musste als andere Studenten.
Wien. War es gleichheitswidrig, dass eine Studentin zwischen 2021 und 2023 mehr für ihr Semesterticket in Wien zahlen musste, da sie ihren Hauptwohnsitz woanders hatte? Nein, meinte das Erstgericht. Ja, sagte aber nun die zweite Instanz, die rechtskräftig gegen die Wiener Linien entschied.

