Klagenfurt. Kaum etwas ist so verlässlich wie die Stromrechnung – und die anschließende Empörung. Diesmal hat der Rechnungshof die Kärntner Kelag im Blick: Die Preise hätten niedriger sein können. Der Befund klingt plausibel, berührt aber einen rechtlichen Rahmen, der enger ist, als die Kritik vermuten lässt.

