Nach Verfassungs- lehnt auch Verwaltungsgerichtshof Umbenennung ab.
Wien. Wortspiele mit Eigennamen von Personen sind verpönt, doch eine legte es selbst darauf an: Ein Foto- und Videograf fand einen „ausländisch“ klingenden Namen im Geschäftsleben mitunter hinderlich und wollte auf den Namen der Familie seiner Mutter zurückgreifen: „Theuer“, allerdings in der Schreibweise „Teuer“, wie er sie seit etwa vier Jahren schon gelegentlich verwendete.

