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Familienname kann nicht „Teuer“ sein

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2025/208Die Presse - Recht 2025, 09 Heft 35 v. 25.8.2025

Nach Verfassungs- lehnt auch Verwaltungsgerichtshof Umbenennung ab.

Wien. Wortspiele mit Eigennamen von Personen sind verpönt, doch eine legte es selbst darauf an: Ein Foto- und Videograf fand einen „ausländisch“ klingenden Namen im Geschäftsleben mitunter hinderlich und wollte auf den Namen der Familie seiner Mutter zurückgreifen: „Theuer“, allerdings in der Schreibweise „Teuer“, wie er sie seit etwa vier Jahren schon gelegentlich verwendete.

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