Streit ums Geld nach einer verpatzten Terrassensanierung landete beim OGH.
Wien. Wenn sich Bauarbeiten als mangelhaft erweisen – kann man dann auch noch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist das Entgelt zurückbehalten, bis das Unternehmen den Schaden behebt? Darum ging es in einem Streitfall, den der Oberste Gerichtshof entschied (4 Ob 78/25m).

