Salzburg. Eine aktuelle Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH G 170/2024, G 37-38/2025) hat für spürbare Unruhe auf dem Mietmarkt gesorgt – eine Aufregung, die sich bei näherem Hinsehen als voreilig erweist.
Salzburg. Eine aktuelle Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH G 170/2024, G 37-38/2025) hat für spürbare Unruhe auf dem Mietmarkt gesorgt – eine Aufregung, die sich bei näherem Hinsehen als voreilig erweist.
