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Zu müde? Lenker muss Beweis gegen sich zahlen

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2025/177Die Presse - Recht 2025, 9 Heft 27 v. 30.6.2025

Wien. Es war eine routinemäßige Lenker- und Fahrzeugkontrolle, bei der ein Fahrer den Polizisten auffiel: wässrig-glänzende Augen, gerötete Bindehäute, träge, verengte Pupillenreaktion, verwaschene Sprache. Kurz: Der Mann wirkte schläfrig, wenn nicht gar durch Suchtmittel beeinträchtigt.

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