Auskunft über Zulassungsbesitzer nur bei glaubhaftem rechtlichen Interesse.
Wien. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erschwert das systematische Abkassieren bei Autofahrern, die auf fremdem Grund parken. Ein Unternehmen hatte für mehrere Tankstellen die Überwachung übernommen, ob Autos für andere Zwecke als Tanken oder Einkaufen oder zu lang abgestellt wurden oder Fahrer einfach nur durchfuhren.

