Wien. Eine Reinigungskraft zu Hause zu beschäftigen, ohne sie bei der Krankenversicherung angemeldet zu haben, kann die Auftraggeber teuer zu stehen kommen. Das zeigt ein aktueller Beschluss, mit dem der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die Strafen gegen ein Ehepaar mit Haus in Niederösterreich gebilligt hat.

