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Ladezone: Wien muss Abschleppen selbst zahlen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2025/157Die Presse - Recht 2025, 15 Heft 23 v. 2.6.2025

Leichtes Motorrad wurde von Unbekanntem in verbotenen Bereich gehievt.

Wien. Beim Abstellen sei alles korrekt gewesen; jemand müsse nachträglich das leichte Motorrad in den verbotenen Bereich, eine Ladezone, verfrachtet haben. So verteidigte sich ein Unternehmen gegen die Vorschreibung der Gebühr, welche die Stadt Wien für das Abschleppen des Fahrzeugs verlangt hatte.

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