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Schraube locker: Autofahrer muss Strafe zahlen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2025/131Die Presse - Recht 2025, 14 Heft 20 v. 12.5.2025

Auto war in keinem betriebssicheren Zustand, Verschulden des Fahrers vermutet.

Wien. Bei der Pickerlüberprüfung sei nie etwas beanstandet worden, auch in der Prüfhalle des Landes Tirol, in der er Monate später mit dem Auto gewesen sei, habe niemand etwas bemerkt: So wollte ein Autofahrer in Tirol erklären, warum er schuldlos war.

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