Für die Preiserhöhung gab es keine Rechtsgrundlage, entschied der OGH.
Wien. Die Strompreiserhöhung des Verbund vom 1. März 2023 hatte keine rechtliche Basis. Das urteilte der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem vom früheren Chef des Verbraucherschutzverbands (VSV), Peter Kolba, angestrengten Prozess.

