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Spendenabsetzbarkeit: Ist das Datensammeln gerechtfertigt?

WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2025/104Die Presse - Recht 2025, 21 Heft 15 v. 10.4.2025

Sonderausgaben. Spenden absetzen darf nur, wer Namen und Geburtsdatum angibt. Verletzt das den Datenschutz?

Wien. Spenden an gemeinnützige Organisationen sind steuerlich absetzbar. Laut Gesetz jedoch nur dann, wenn man der Spendenorganisation persönliche Daten bekanntgibt – konkret Namen und Geburtsdatum. Diese werden dann via Finanz Online verschlüsselt und dem Finanzamt übermittelt.

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