Mietverträge. Bei Vereinbarungen über die Betriebskosten kann es auf jedes Wort ankommen. Das zeigt eine aktuelle OGH-Entscheidung.
Wien. Und wieder gibt es eine umfangreiche Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu Klauseln in Mietverträgen. Es geht um den Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. Und dabei – neben vielen anderen Punkten – um die Betriebskosten.

