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Befangener kann auch richtig urteilen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2024/43Die Presse - Recht 2024, 15 Heft 7 v. 12.2.2024

Amtshaftung möglich, aber nur mit besonderem Nachweis.

Wien. Richter müssen Umstände offenlegen, die ihre Unbefangenheit zweifelhaft erscheinen lassen, etwa die persönliche Nähe zu einer Partei. Unterlassen sie das, kann der Staat zur Amtshaftung herangezogen werden.

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