Wien. Richter unterliegen in ihrer Kerntätigkeit, Recht zu sprechen, keinen Weisungen. Das ist ein zentrales Element ihrer Unabhängigkeit; Entscheidungen unterliegen demnach ausschließlich der Kontrolle im Instanzenzug.
Wien. Richter unterliegen in ihrer Kerntätigkeit, Recht zu sprechen, keinen Weisungen. Das ist ein zentrales Element ihrer Unabhängigkeit; Entscheidungen unterliegen demnach ausschließlich der Kontrolle im Instanzenzug.
