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Geladene Waffe vergessen, Jagdkarte weg

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2024/21Die Presse - Recht 2024, 13 Heft 5 v. 29.1.2024

Ein Jäger bemerkte erst zu Hause, dass er sein Gewehr im Wald gelassen hatte.

Wien. Erst erlegte er eine Gamsgeiß, dann verlegte er sein Gewehr: So nah waren Glück und Unglück eines steirischen Jägers beisammen. Das rechtliche Nachspiel, das darauf folgte, kam dann auf der Negativseite der Bilanz zu stehen.

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