vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Weniger Miete wegen Gefahr in Elektrik

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2024/26Die Presse - Recht 2024, 15 Heft 5 v. 29.1.2024

Zinssenkung erfordert nicht, dass Mieter Mangel anzeigen, entschied der OGH.

Wien. Es bedurfte eines „Brandereignisses“, damit den Mietern klar wurde: Die Elektroinstallation in ihrer Wohnung war nicht in Ordnung, sondern gefährlich. Können Sie eine Mietzinsminderung verlangen, obwohl sie den Mangel nicht ihrem Vermieter angezeigt hatten?

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!