VfGH sieht legitime Grenze für „Ackerboxen“.
Wien. Der Container kann jederzeit abtransportiert werden, man kann darin einkaufen, ohne Personal zu begegnen. Fünf solche „Ackerboxen“ zum Verkauf von Lebensmitteln betreibt ein Unternehmen in Österreichs Süden. Zwei davon trugen ihm eine Strafe der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau ein: wegen Verstoßes gegen das Öffnungszeitengesetz.

