Offenlegungspflicht. Bei den Zwangsstrafen für Säumigkeit kommt es auf mehrere Faktoren an. Zahlen müssen Unternehmen und Geschäftsleiter.
Wien. Eine Verschärfung der Zwangsstrafen, wenn Jahresabschlüsse nicht pünktlich beim Firmenbuch eingereicht werden: Das ist bekanntlich eine der Maßnahmen, die Justizministerin Alma Zadić (Grüne) als Reaktion auf den Fall Signa vorschlägt.

