Wien. Die Covid-Hilfen beschäftigen weiterhin die Gerichte. In einem Fall, den der OGH kürzlich entschieden hat, ging es um die viel diskutierte Schadensminderungspflicht.
Eine GmbH, die als Pächterin ein Ferienhotel betreibt, hatte während des Lockdowns vom November 2020 bis Mitte Mai 2021 ihr Fünfsterneresort gänzlich geschlossen. Gepachtet hat sie das Hotel von verbundenen Gesellschaften, mit denen sie separate Verträge über das Gebäude und die Premium Suiten geschlossen hat. Für die Zeit des Lockdowns hatte sie mit den Verpächtergesellschaften rückwirkend eine Pachtzinsminderung von 25 Prozent vereinbart.

