Ein 59-Jähriger scheitert mit der Anfechtung einer Kündigung wegen Sozialwidrigkeit.
Wien. Verliert man seine Arbeitsstelle, so kann man die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit anfechten. Diese liegt etwa vor, wenn man keine Chance hat, in absehbarer Zeit eine passende neue Stelle zu finden. Ein Argument, das vor allem bei älteren Arbeitnehmern immer wieder vor Gericht zieht. Aber auch Sorgepflichten für Kinder spielen eine Rolle.

