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Man muss Anprall nicht bemerken, um Fahrerflucht zu begehen

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2024/310Die Presse - Recht 2024, 17 Heft 44 v. 28.10.2024

Wien. Dass Unwissen im Allgemeinen nicht vor Strafe schützt, darf als bekannt vorausgesetzt werden. Dass es sich speziell beim Unwissen darüber, mit dem Auto einen Schaden angerichtet zu haben, genauso verhält, ist vielleicht nicht so vielen bewusst.

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