Die nach Eheende gegen den Mann erhobene Klage auf eine Morgengabe scheitert.
Wien. Nie hätte sie den Mann geheiratet, wenn er ihr nicht ein Kilo Gold versprochen hätte. So argumentierte eine Frau, warum ihr nunmehriger Ex die vor der Heirat versprochene Morgengabe noch leisten solle. Der Oberste Gerichtshof (OGH) macht aber klar, dass daraus nichts wird.

