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Bis 30 Jahre lang Einblick in Betriebskosten

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2024/248Die Presse - Recht 2024, 15 Heft 37 v. 9.9.2024

OGH stellt klar: Anspruch auf Rechnungslegung unterliegt der langen Verjährung.

Wien. In den Betriebskostenabrechnungen, die ein Wiener Mieter sehen wollte, klaffte eine Riesenlücke: Für 2010 gab es noch eine, für 2011 bis 2019 fehlten sie. Können die Vermieter, die das Haus 2020 gekauft haben, dazu angehalten werden, die alten Abrechnungen vorzulegen?

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