OGH stellt klar: Anspruch auf Rechnungslegung unterliegt der langen Verjährung.
Wien. In den Betriebskostenabrechnungen, die ein Wiener Mieter sehen wollte, klaffte eine Riesenlücke: Für 2010 gab es noch eine, für 2011 bis 2019 fehlten sie. Können die Vermieter, die das Haus 2020 gekauft haben, dazu angehalten werden, die alten Abrechnungen vorzulegen?

