Herabsetzung eines Kollegen mit Worten wie „wirr“, „sinnfrei“ führt zu 2000 € Strafe.
Wien. Während der Oberste Gerichtshof kürzlich eine wenig schmeichelhafte anonyme Ein-Stern-Bewertung für eine Anwaltskanzlei im Internet als von der Meinungsfreiheit gedeckt sah, kennt er bei Beleidigungen unter Anwälten keinen Pardon.

