OGH findet, dass Bewertung mit bloß einem Stern keinesfalls die Ehre verletze.
Wien. Ehrverletzend sei diese Bewertung und kreditschädigend noch dazu. Das meinte eine Rechtsanwaltskanzlei. Ein User mit dem Pseudonym „Shutdown“ hatte es gewagt, die Kanzlei im Internet mit nur einem Stern zu bewerten. Warum, schrieb er nicht. Die Rechtsanwaltskanzlei klagte darauf den für die Bewertungsplattform zuständigen Konzern.

