Per E-Mail erhobene Berufung war unzulässig und jene per Fax zu lückenhaft.
Wien. Wegen Verletzung der Berufspflichten wurde eine Anwältin vom Disziplinarrat der Salzburger Rechtsanwaltskammer bestraft. Und der Versuch der Juristin, dagegen zu berufen, sollte bereits an ihrer Vorgangsweise scheitern.

