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Anwältin darf sich nicht per Mail beschweren

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2024/214Die Presse - Recht 2024, 10 Heft 32 v. 5.8.2024

Per E-Mail erhobene Berufung war unzulässig und jene per Fax zu lückenhaft.

Wien. Wegen Verletzung der Berufspflichten wurde eine Anwältin vom Disziplinarrat der Salzburger Rechtsanwaltskammer bestraft. Und der Versuch der Juristin, dagegen zu berufen, sollte bereits an ihrer Vorgangsweise scheitern.

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