Versehen des Verwaltungsgerichts lässt Disziplinarstrafe unberührt.
Wien. Der Lehrer habe bei der Gangaufsicht eine Schülerin absichtlich mit seiner Hand an einer Gesäßbacke eine Sekunde lang berührt. Deshalb verhängte die Bundesdisziplinarbehörde eine Strafe in Höhe eines Ruhebezugs gegen den nunmehr pensionierten Pädagogen.

