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„Mobile Sauna“ muss von der Dachterrasse

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2024/175Die Presse - Recht 2024, 17 Heft 25 v. 17.6.2024

Ein Innsbrucker Wohnungseigentümer legte die Tiroler Bauordnung zu großzügig aus.

Wien. Sie war 2,5 Meter breit und 1,7 Meter breit, die „mobile Sauna“, die sich ein Innsbrucker Wohnungseigentümer auf seine Dachterrasse hatte stellen lassen. Bloß mobil war sie nicht. Jedenfalls nicht nach Einschätzung des Stadtmagistrats. Weil der Quader ohne Baubewilligung auf das Haus gesetzt worden war, trug der Magistrat dem Besitzer auf, ihn zu entfernen.

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