vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gefährder muss MQ fernbleiben

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2024/173Die Presse - Recht 2024, 17 Heft 25 v. 17.6.2024

Wien. Der Mann habe in der mündlichen Verhandlung glaubwürdig angegeben, „nicht vor dem verboten verfügten Ort“ gewesen zu sein, stellte das Verwaltungsgericht Wien fest. „Sekundiert von seiner rechtsfreundlichen Vertretung“ sei diese Verantwortung im persönlichen Gespräch glaubwürdig erschienen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!