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Soll der Staat bei WhatsApp & Co. mitlesen dürfen?

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2024/166Die Presse - Recht 2024, 13 Heft 24 v. 10.6.2024

„Rechtspanorama an der WU“ diskutiert heute Überwachungsmöglichkeiten.

Wien. Böse Menschen, die einer Telefonüberwachung entgehen wollen, können einen ganz einfachen Trick benützen. Sie können ihre Kommunikation auf Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Telegram verlagern. Das müssen auch Polizei und Staatsanwaltschaft hinnehmen, wenn sie gegen Verdächtige ermitteln.

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