Höchstgerichte. Eine Entscheidung des Obersten Gerichthofs verzögert die Prüfung von Regelungen im ORF-Gesetz auf ihre Verfassungsmäßigkeit.
Wien. Der erste Transparenzbericht des ORF löste bekanntlich hitzige Diskussionen aus. Laut den neuen Regeln im ORF-Gesetz müssen dort die Gehälter offengelegt werden. Und bei Personen, deren Bruttojahresentgelt 170.000 Euro übersteigt, verlangt das Gesetz auch die namentliche Nennung.

