Urteil. Sind nur die Topmanager eines Unternehmens in der Arbeitgeberrolle – oder auch andere Vorgesetzte, wenn es um das Abstellen von Belästigungen geht? Darüber hatte das OLG Wien zu entscheiden.
Wien. Arbeitgeber haben für ihre Beschäftigten eine Fürsorgepflicht. Aber wer im Betrieb ist dafür verantwortlich? Muss man sich, wenn man von einem Missstand betroffen ist, bis zur organisatorisch zuständigen Stelle durchfragen?

