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Richtlinie direkt anwendbar: Gericht lässt EU-Verbandsklage zu

WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2024/97Die Presse - Recht 2024, 19 Heft 13 v. 28.3.2024

Verbraucherschützer verbuchen eine in erster Instanz abgewiesene Verbandsklage als Teilerfolg – und das mit gutem Grund.

Wien. Die Verbandsklagenrichtlinie ist immer noch nicht umgesetzt, rund eineinviertel Jahre ist Österreich nun schon in Verzug. Die Frist fürs Inkrafttreten der innerstaatlichen Regelung endete am 25. Dezember 2022, längstens ein halbes Jahr später hätte diese dann anwendbar sein müssen.

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