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Kombi darf in Ladezone für Lkw halten

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2024/89Die Presse - Recht 2024, 13 Heft 13 v. 25.3.2024

Verwaltungsgerichtshof lässt umgeklappte Rücksitze für Lastfahrzeug genügen.

Wien. Wer hat auf Parkplatzsuche nicht schon neidvoll eine leere Ladezone erspäht, sich aber vom Schild „Ausgenommen Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen“ davon abhalten lassen, darin stehenzubleiben? Der Verwaltungsgerichtshof erweitert in dieser Situation nun die Handlungsoptionen für Besitzer von Kombis, die etwas zu laden oder abzuladen haben.

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