Dem Betreiber wurde wegen Strafurteilen die Gewerbeberechtigung entzogen.
Wien. Worauf kommt es bei der Gesamtbetrachtung für eine Wohlverhaltensprognose an, wenn ein Entzug der Gewerbeberechtigung im Raum steht? Das wollte der Betreiber eines Fitnessstudios vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wissen. Besser gesagt: ein ehemaliger Betreiber, denn die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten und das Landesverwaltungsgericht hatten pro Entziehung entschieden.

