[MGO]
Wien. Im Diesel-Abgasskandal liegt nun die erste inhaltliche Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vor: Ein Autohändler muss ein von der Abgasmanipulation betroffenes Auto zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis zurückzahlen, abzüglich eines Nutzungsentgelts auf Basis der gefahrenen Kilometer (10 Ob 2/23a; „Die Presse“ berichtete).

