Passagierrechte. Wenn ein Fluggast wegen Covid-19-Beschränkungen nicht reisen durfte, steht ihm keine Ausgleichszahlung zu, wenn der Flieger auf dem Boden bleibt.
Wien. Auch drei Jahre nach ihrem Ausbruch tauchen noch Rechtsfragen rund um die Covid-19-Pandemie auf, die erstmals von Gerichten geklärt werden müssen. Zum Beispiel diese: Steht einem Fluggast die übliche Ausgleichszahlung zu, wenn der Flug annulliert wird, er aber gar nicht verreisen durfte?

