WKStA zog Nichtigkeitsbeschwerde zurück.
Wien/Toulouse. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat im Prozess um die Briefkastenfirma „City Chambers“ ihre Nichtigkeitsbeschwerde zurückgezogen. Somit sind die Freisprüche von Ende Juni 2022 für beide Angeklagten rechtskräftig. Für eine bewusste Schädigung fehlte laut Urteil der Beweis.

