Bankgeheimnis. Muss die Bank einer Erbin Auskunft über Losungswort-Sparbücher einer verstorbenen Kundin geben? Ja und nein, entschied der OGH.
Wien. Sparbücher in Papierform – es gibt sie noch. Und sogar sie haben ihre rechtlichen Tücken. Das zeigt ein Fall den kürzlich der Oberste Gerichtshof entschieden hat (OGH; 10Ob43/23f).

