Arbeitskampf. Geschäftseinbußen müssen Unternehmen hinnehmen. Aber gilt das auch für nachhaltige Schäden?
Wien. Längere Streiks sind in Österreich – zum Glück – alles andere als Routine. Daher sind auch viele Rechtsfragen rund um den Arbeitskampf ungeklärt. Wie schon berichtet, liegt das auch daran, dass es hierzulande kein Streikorganisationsrecht gibt. Und ebenso kaum einschlägige Judikatur.

