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Strafe gilt trotz offenkundigen Rechenfehlers

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2023/330Die Presse - Recht 2023, 15 Heft 46 v. 13.11.2023

65 minus 45 ist 20, nicht 35, wie die Polizei meinte.

Wien. Ein Mofafahrer in Wien sei mit 65km/h unterwegs gewesen und habe damit die erlaubte Bauartgeschwindigkeit von 45km/h um 35km/h überschritten. Diese mathematisch bemerkenswerte Berechnung legte die Landespolizeidirektion der Bestrafung des Zweiradfahrers mit 100 Euro zugrunde.

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