Fehler in künstlichem Gelenk konnte vorab nicht erkannt werden.
Wien. Die Produkthaftung soll vor Sach- und Personenschäden schützen, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. Klassisches Beispiel: eine Leiter mit zu schwachen Sprossen. Stürzt eine Person ab, kann sie vom Hersteller oder Importeur Schadenersatz verlangen.

